Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§1 Zustandekommen des Vertrages

1. Durch ordnungsgemäße Buchung und schriftliche Bestätigung der Angaben durch JH Chauffeurservice kommt der Beförderungsvertrag zustande. Die Buchung hat dabei in Schriftform zu erfolgen.

2. Der Kunde hat die Buchungsbestätigung unverzüglich auf Fehler zu überprüfen und JH Chauffeurservice darauf hinzuweisen.

3. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. JH Chauffeurservice ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§2 Vertragsinhalt

1. Die Festlegung der Abholzeiten erfolgt gemäß Kundenwunsch, JH Chauffeurservice ist jedoch berechtigt, die Abholzeiten bei Vorliegen besonderer Umstände (z.B. Verkehrslage, Witterungsverhältnisse) nach Rücksprache mit dem Kunden abzuändern.

2. Im Fahrpreis inbegriffen ist 1 Koffer und 1 Handgepäckstück pro Person. Mehrgepäck ist JH Chauffeurservice bereits bei der Buchung anzuzeigen und wird zusätzlich bepreist. Grundsätzlich ist JH Chauffeurservice nicht verpflichtet, Mehrgepäck zu befördern.

3. Kann der Kunde einen Abholtermin nicht einhalten, hat er dies JH Chauffeurservice unverzüglich mitzuteilen. Bei einer vom Kunden zu verantwortenden Zeitverzögerung von mehr als 30min entfällt der Beförderungsanspruch.

4. Die Wahl der optimalen Fahrtroute obliegt ausschließlich dem von JH Chauffeurservice eingesetzten Fahrpersonal.

§3 Verhalten im Fahrzeug

1. Während der Fahrt hat der Kunde den Anweisungen des von JH Chauffeurservice eingesetzten Fahrpersonals Folge zu leisten. Es herrscht während der gesamten Fahrt Anschnallpflicht.

2. Kinder sind während der gesamten Fahrt mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen zu sichern. JH Chauffeurservice stellt diese Rückhalteeinrichtungen nicht zur Verfügung.

§4 Zahlungsmodalitäten

1. Die Bezahlung des Fahrpreises hat vor Fahrtantritt in bar oder per Kreditkarte zu erfolgen. Dabei ist der in der Buchungsbestätigung genannte Preis zu entrichten.

2. Bei regelmäßig wiederkehrenden Kunden kann auch eine Bezahlung per Rechnungsstellung vereinbart werden.

§5 Stornierung/Umbuchung

1. Eine kostenfreie Stornierung des Beförderungsauftrages ist bis zu 24h vor der in der Buchungsbestätigung genannten Abholzeit möglich.

2. Erfolgt eine Stornierung weniger als 24h vor der in der Buchungsbestätigung genannten Abholzeit, werden 50% des ursprünglichen Beförderungsentgelts berechnet.
Erfolgt eine Stornierung weniger als 6h vor der in der Buchungsbestätigung genannten Abholzeit, werden 100% des ursprünglichen Beförderungsentgelts berechnet.

3. Umbuchungen sind für den Kunden kostenfrei möglich, sofern eine Umbuchung mehr als 24h vor der in der ursprünglichen Buchungsbestätigung festgelegten Abholzeit erfolgt. Für alle anderen Umbuchungen gelten die Stornierungsbedingungen gemäß §5 Abs. 1 und 2. Nach bereits erfolgter Buchungsbestätigung besteht grundsätzlich kein Beförderungsanspruch im Falle einer Umbuchung von Seiten des Kunden.

§6 Wartezeit

1. Die kostenlose Wartezeit für alle Abholorte außer Flughafen beträgt 15 Minuten, längere Wartezeiten werden mit 20€ zzgl. USt je angefangene halbe Stunde berechnet.

2. Bei Flughafenabholungen beträgt die kostenlose Wartezeit 45 Minuten ab der tatsächlichen Ankunftszeit, längere Wartezeiten werden mit 20€ zzgl. USt je angefangene halbe Stunde berechnet.

3. Bei Flughafenabholungen werden Flugverspätungen zwischen 90 Minuten und 180 Minuten nach planmäßiger Ankunftszeit pauschal mit 60€ zzgl. USt berechnet. Beträgt die Flugverspätung mehr als 180min, werden pauschal 120€ zzgl. USt berechnet. Ausschlaggebend für die planmäßige und tatsächliche Ankunftszeit ist die offizielle Internetseite des jeweiligen Flughafenbetreibers.

4. Sämtliche Wartezeitpauschalen gelten pro eingesetztem Fahrzeug.

§7 Haftung

JH Chauffeurservice haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für einen dem Kunden entstandenen Schaden. Bei Sachschäden beschränkt sich die Haftung auf höchstens 1000€ pro Kunde, sofern weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Bei Zeitverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Stau, Witterungsverhältnisse) haftet JH Chauffeurservice grundsätzlich nicht für dem Kunden dadurch entstehende Mehrkosten.